Neues Widerrufsrecht für Interessenten !

Seit dem 13. Juni 2014 unterliegen Maklerverträge, die als Fernabsatzverträge
( also Online, per Email, Telefon oder Brief ) und somit außerhalb der Geschäftsräume
des Maklers geschlossen wurden, einem 14-tägigen Widerrufsrecht.
In diesen 14 Tagen kann der Interessent den geschlossenen Maklervertrag widerrufen.


Ist dies praktikabel ?

Der Kunde muss jetzt wenn er Interesse an einem Objekt hat, oder ein Objekt über den Makler
verkaufen will und hierzu mit dem Makler Kontakt per Internet, Email, Telefon oder Brief aufnimmt,
eine Zeitspanne von 14 Tagen warten ( Widerrufsfrist ) bis der Makler für Ihn tätig werden kann.
Also 14 Tage warten bis Sie ein Exposé bekommen !
Oder 14 Tage warten bis Sie das Objekt besichtigen können !
Oder 14 Tage warten bis der Makler anfangen darf Ihr Objekt zu verkaufen !
Wollen Sie das ?


Was können Sie tun ?

Da der Makler sich an diese neuen Vorgaben vom Gesetzgeber halten muss, können Sie die
gewünschten Unterlagen nur dann sofort bekommen, wenn Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichten.
Hierfür gibt der Gesetzgeber eine klare Vorgabe.

1. Der Makler muss Ihnen eine Widerrufsbelehrung senden / überreichen.
    Dort finden Sie das Widerrufsrecht, die Folgen des Widerrufs und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Sie als Kunde müssen jetzt einen Haken setzten, das Sie den Widerruf gelesen und verstanden haben !
3. Sie als Kunde müssen jetzt einen Haken setzten, das Sie ausdrücklich damit einverstanden sind, das die
    Dienstleistung des Maklers sofort und vor dem Ende Ihrer Widerrufsfrist beginnen soll.
    Weiter stimmen Sie somit auch zu, das Sie jetzt Ihr zustehendes Widerrufsrecht verlieren.


Sollten Sie einen dieser Haken nicht setzten wird das Exposé nicht versendet und der Makler kann für Sie
erst in 14 Tagen tätig werden. Wenn das Objekt dann noch da ist !


Welche Kosten haben Sie ?

Für das Zusenden eines Exposés entstehen Ihnen keine Kosten!

Der hier entstehende Maklervertrag ist erst mit dem Kauf des Objektes an Kosten gebunden.

Die Maklerprovision !

    
Wenn Sie Fragen zu dem neuen Verbraucherrecht haben rufen Sie uns gern an, wir beraten Sie gern.